Klicken Sie einfach auf den roten Button "Goldkonto beantragen" und füllen das Formular aus. Ihr Berater kümmert sich dann um alles.
Das Anlagegoldkonto erfasst den Auslieferungsanspruch in Gramm.
Nein, das Anlagegoldkonto ist ein Konto, auf dem Ansprüche aus dem Kauf und Verkauf sowie aus Ein- und Auslieferung von Anlagegold verbucht werden. Das erworbene Anlagegold stellt kein Sondervermögen dar. Sie haben einen Auslieferungsanspruch auf physisches Anlagegold in Barrenform.
Goldgeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sind die Risiken im Kursänderungsrisiko zu sehen. Gold unterliegt Preisschwankungen, die durch die Entwicklungen auf den Finanzmärkten bedingt sind und im Einzelfall zu erheblichen Verlusten führen können. Die Sparkasse hat auf diese Preisschwankungen keinen Einfluss. Vom Kunden in der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge aus Goldgeschäften sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen.
Folgende Barrengewichte stehen grundsätzlich bei einer physischen Bereitstellung zur Verfügung: 1 gr., 5 gr., 10 gr., 20 gr., 50 gr., 100 gr., 250 gr., 500 gr., 1000 gr. Gold. Bitte beachten Sie, dass nicht zu jeder Zeit und in jedem beliebigem Umfang immer alle Barrengrößen verfügbar sind und dadurch ggf. Lieferzeiten entstehen können. Bei Auslieferung fallen zusätzliche Barrenkosten an. Ein Anspruch auf Lieferung von Goldmünzen besteht nicht.
Die Kontoführung des Anlagegoldkontos ist derzeit vollständig kostenfrei. Lediglich bei Barrenauslieferung fallen Gebühren als Formkosten an.